Fremdsprachen
Die Allgemeine Hochschulreife kann man nur über den Nachweis einer zweiten Fremdsprache erwerben.
Anerkannte Fremdsprachen hierfür sind Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch.
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Fremdsprachenunterricht an der FOS Haar
Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife bietet die FOS Haar derzeit in den Jahrgangsstufen 12 und 13 Unterricht in folgenden Fächern an.
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Französisch
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Spanisch
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Italienisch
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Französisch
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Spanisch
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Italienisch
¡Buenos días! Buongiorno! Bonjour!
Alle Sprachen können ab der 12. Jahrgangsstufe als 4-stündiges Wahlpflichtfach als Anfängerkurse belegt werden – es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Wer die Sprache in der 13. Jahrgangsstufe mit mindestens 4 Notenpunkten abschließt, kann so das für das Allgemeine Abitur erforderliche B1-Niveau erwerben – eine gesonderte Abiturprüfung findet nicht statt.
Die Fortgeführten Wahlpflichtfächer (derzeit konnte dies nur für Französisch eingerichtet werden) können 2-stündig entweder in der 12. oder der 13. Jahrgangsstufe belegt werden. Hierfür ist ein bereits vorhandenes B1-Niveau Voraussetzung, welches durch entsprechende Zeugnisse nachgewiesen werden muss.
Der Unterricht in der 2. Fremdsprache will 4 wesentliche sprachliche Kompetenzen vermitteln:
- Hören: Wir hören authentische Sprechsituationen, Songs, sehen Videos, …
- Lesen: Wir lesen zunehmend komplexere Sach- und literarische Texte, z.B. Auszüge aus Zeitungsartikeln, Ausschnitte aus Kurzgeschichten oder Romanen, …
- Sprechen: Wir üben das Sprechen in der Fremdsprache anhand von Spielen, Tandemübungen, gemeinsamen Projekten, etc.
- Schreiben: Wir verfassen Dialoge, Emails, Bewerbungen, …
Falls Sie sich für eine der genannten Sprachen interessieren, können Sie sich gerne von allen Lehrkräften der 2. Fremdsprache dahingehend beraten lassen.
Wir freuen uns auf Sie!
¡Hasta pronto! A presto! A bientôt!
Ergänzungsprüfung
Schüler, die eine der oben genannten Fremdsprachen in ausreichendem Maße beherrschen, bisher aber noch über keinen Nachweis verfügen, können am Ende der 13. Klasse eine Ergänzungsprüfung ablegen.