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fachpraktische Ausbildung
fpA

Betreuungslehrkraft für die fachpraktische Ausbildung der Fachoberschule Haar:
Petra Prinker

Allgemeines zum Praktikum

Die fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule erfolgt während der 11. Klasse jeweils in Pha­sen von ca. 3 Wochen Länge (siehe Phasenplan im Downloadbereich). Die Einteilung in die Praktikumsstellen erfolgt durch die Betreuungslehrkräfte der Fachoberschule. Selbst gesuchte Praktikumsplätze sind nur nach vorhe­riger Rücksprache mit den fpA-Betreuern der Schule möglich.

Zum Halbjahr müssen Praktikumsbetrieb sowie Tätigkeitsbereich gewechselt werden. Die Schülerinnen und Schüler sammeln im Rahmen eines Betriebspraktikums (fachpraktische Tätigkeit) in zwei unterschiedlichen Praxisfeldern und Einrichtungen wertvolle Erfahrungen.

Während des Praktikums sind Sie als Schüler/in gesetzlich unfallversichert, dies gilt auch für den direkten Hin- und Rückweg. Für Schäden, die durch Sie im Betrieb eventuell verursacht werden, hat die Schule eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (gilt nicht für vorsätzliche Schäden). Da Sie auch während des Praktikums Ihren Status als Schüler beibehalten, dürfen Sie kein Entgelt für Ihre Tätigkeit im Betrieb annehmen - Fahrtkostenübernahme und Essensgeldzuschüsse sind möglich.

Hinweis:

Hierbei handelt es sich um eine Übersicht in Kurzform. Die Details sind dem Handbuch der fachpraktischen Ausbildung zu entnehmen, welches jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn des Schuljahres erhält.

Zielsetzung der fachpraktischen Ausbildung an der FOS

Das Praktikum soll Ihnen

  • einen ersten Kontakt mit dem Berufsleben ermöglichen,

  • konkrete Vorstellungen und praktische Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln,

  • einen Betrieb, eine Behörde oder sonstige Einrichtung als Institution mit ihrem organisatori­schen Aufbau und ihren Aufgabenbereichen näherbringen,

  • die Notwendigkeit von Interesse, Zuverlässigkeit, Eigeninitiative und Lernbereitschaft verdeutlichen und

  • eine Hilfe für die Berufswahl darstellen.

Die konkreten Inhalte des Praktikums können jedoch je nach Betrieb unterschiedlich sein.

Pflichten der Schüler während des Praktikums

Der Schüler verpflichtet sich,

  • die im Rahmen des Praktikums übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen;

  • den im Rahmen des Praktikums erteilten Anordnungen des Praktikumsbetriebs und dessen weisungsberechtigten Personen nachzukommen;

  • die für den Praktikumsbetrieb geltenden Vorschriften (z. B. Pausenregelungen, Rauchverbot, Unfallverhütungsvorschriften) zu beachten sowie Geräte und Arbeitsunterlagen sorgsam zu behandeln;

  • die Interessen des Praktikumsbetriebs zu wahren sowie Geschäftsgeheimnisse und Kenntnisse über Betriebsvorgänge, personenbezogene Daten etc. in keiner Weise weiterzugeben. Die Weitergabe derartiger Daten an Dritte kann einen Straftatbestand darstellen und führt auf jeden Fall zum Verlust des Praktikumsplatzes, ggf. auch zum Nichtbestehen des Praktikums;

  • zu pünktlichem Erscheinen im Praktikumsbetrieb und Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit;

  • bei Problemen Rücksprache mit dem Praktikumsbeauftragten des Betriebs und ggf. mit dem Betreuungslehrer der Schule zu nehmen;

  • die Themen- und Wochenberichte sorgfältig und fristgerecht zu erstellen und rechtzeitig vor Ende des Praktikums dem Betreuer im Praktikumsbetrieb zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorzulegen;

  • die Praktikumsmappe (analog oder digital) vollständig am jeweils vereinbarten Termin dem fpA-Betreuer in der Schule vorzulegen;

  • zur pünktlichen Teilnahme an Praxisanleitungen und Exkursionen.

  • die Regelungen zu Versäumnissen im Praktikum einzuhalten (siehe unten „Arbeitszeit und Versäumnisse im Praktikum“)

Arbeitszeit und Versäumnisse im Praktikum

Die Arbeitszeit beträgt, angepasst an die reguläre Arbeitszeit des Praktikumsbetriebs, wöchentlich zwischen 36 und 38 Stunden jeweils von Montag bis Freitag. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit dem Betreuungslehrer der Schule möglich. Sollte an einem Tag keine fachpraktische Ausbildung im Betrieb möglich sein (z. B. Kurzarbeit, Fenstertag, Betriebsurlaub), ist rechtzeitig mit dem Betreuungslehrer Kontakt aufzunehmen, um eine Einzelfallregelung zu treffen. Im Zweifelsfall kommen Sie in die Schule und nehmen am Unterricht der Parallelklasse teil.

Für Krankheit und Beurlaubungen im Praktikum gelten folgende Regelungen:

  • Bei Krankheit gilt für alle Schüler Attestpflicht ab dem 1. Tag der Abwesenheit.
  • Die Praktikumsstelle ist spätestens zu Arbeitsbeginn telefonisch zu verständigen, sonst erfolgen Ordnungsmaßnahmen und es droht der Verlust der Praktikumsstelle.
  • Der Praktikumsbetreuer in der Schule ist bei Fehltagen ebenfalls unverzüglich per E-Mail zu informieren unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit (ggf. weitere Benachrichtigungen per E-Mail nötig)
  • Eine Kopie des Attests ist im Betrieb nach Beendigung der Krankheit vorzulegen.
  • Das Original des Attests muss in der Schule abgegeben werden. Hierzu ist das Attest der Praktikumsmappe unaufgefordert zum nächsten Abgabetermin beizulegen.
  • Krankheitstage ohne Vorlage eines Attests gelten als unentschuldigt, auch wenn sie sich im Betrieb ordnungsgemäß krankgemeldet haben.
  • Bei vorhersehbaren Abwesenheiten vom Praktikum (z. B. Vorstellungsgespräch, Führerscheinprüfung) muss die Praktikumsstelle und der fpA-Betreuer frühzeitig von Ihnen informiert werden und der Beurlaubung zustimmen. Beträgt die Abwesenheit mehr als einen Tag ist zusätzlich eine Beurlaubung durch die Schulbeauftragte für die fachpraktische Ausbildung nötig (Antrag an Ihre Betreuungslehrkraft, die diesen weiterleitet.)
  • Arztbesuche sind grundsätzlich in die Freizeit zu legen. Im Ausnahmefall können Sie während der Praktikumszeit wahrgenommen werden, sofern die geforderte Wochenstundenzahl von 36 Stunden nicht unterschritten wird und der Praktikumsbetrieb hierfür seine Zustimmung gegeben hat. In allen anderen Fällen ist eine Rücksprache mit der Betreuungslehrkraft nötig.
  • Fehltage bzw. Beurlaubungen sind im Wochenbericht mit Grund (z. B. Krankheit) anzugeben.
  • Bei mehreren unentschuldigten Fehltagen oder eigenmächtigem Abbruch des Praktikums gilt das Praktikum als „ohne Erfolg“ durchlaufen und somit nicht bestanden.
  • Bei einer Häufung von versäumten Praktikumstagen (auch bei ordnungsgemäß entschuldigten) müssen diese nachgeholt werden, da bei zu vielen Fehltagen die fachpraktische Ausbildung ebenfalls als „nicht bestanden“ gilt. Um dies zu vermeiden, ordnet der Praktikumsbetreuer der Schule Nacharbeit in den Ferien an. Ein Anspruch des Schülers auf Nacharbeit besteht nicht. Die Nacharbeit kann auch in den Sommerferien angeordnet werden, über das Bestehen der fpA wird in diesem Fall erst nach den Sommerferien entschieden.
Bewertung der fachpraktischen Ausbildung

Die Benotung der fachpraktischen Ausbildung wird zum Halbjahr und zum Schuljahresende – wie in allen anderen Fächern auch – im Zeugnis durch ein Punktesystem vorgenommen:

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8  7 6 5 4 3 2 1 0
Note Sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

 

Gliederung und Bewertung der fachpraktischen Ausbildung

Die fachpraktische Ausbildung gliedert sich in folgende drei Bereiche, die entsprechend ihrer Gewichtung in die Note eingehen:

  1. Fachpraktische Tätigkeit im Praktikumsbetrieb (Gewichtung 50% der Note),
  2. Fachpraktische Anleitung (Gewichtung 25% der Note) und
  3. Fachpraktische Vertiefung (Gewichtung 25% der Note).

Die Bewertung der "fachpraktischen Tätigkeit" stützt sich auf den Beurteilungsbogen, der von der Praktikumsstelle ausgefüllt wird und auf weitere Erkenntnisse der Betreuungslehrkraft (z. B. aus Gesprächen mit dem Praktikumsbetrieb, Betriebsbesuchen). Bei der fachpraktischen Tätigkeit werden nur 6 Notenstufen vergeben (14, 11, 8, 5, 2, 0 Punkte). Die Note wird vom fpA-Betreuer der Schule festgelegt.

Die Benotung im Rahmen der "fachpraktischen Anleitung" umfasst Inhalt und Qualität der Wochenberichte, Themenberichte und weitere Leistungen in der fpA (z. B. Referat), aber auch die Zuverlässigkeit (z. B. Einhaltung von Abgabeterminen, Pünktlichkeit bei fpA-Veranstaltungen) sowie Interesse und Beiträge bei fpA-Veranstaltungen (z. B. Praxisanleitungen, Exkursionen). Die Note wird ebenfalls von der Betreuungslehrkraft erstellt.

Die "fachpraktische Vertiefung" dient dem Erwerb von ergänzenden praxisrelevanten Kompetenzen. Dabei sollen die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der fachpraktischen Tätigkeit in den Unterricht eingebunden werden. Der Unterricht erfolgt in der Schule während der Praktikumszeit.

Zum Halbjahr und zum SchuIjahresende wird aus den drei Einzelnoten entsprechend der Gewichtung (2:1:1) eine Gesamtnote gebildet, die – wie in allen anderen Fächern auch – auf eine volle Punktzahl gerundet wird. Beide Halbjahresleistungen in der fpA müssen in die Fachabiturnote eingebracht werden. Für das Jahreszeugnis wird eine Gesamtnote in der fpA gebildet, die sich aus den Bewertungen für das erste und zweite Halbjahr zusammensetzt.

Ein erfolgreiches Durchlaufen der fachpraktischen Ausbildung ist Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit zum Halbjahr bzw. für das Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe. Es ist kein Notenausgleich mit anderen Fächern möglich.

Mindestanforderungen zum Bestehen der fpA
  • In keinem Bereich der fpA (fachpraktische Tätigkeit, fachpraktische Anleitung, fachpraktische Vertiefung) in der Halbjahresbewertung 0 Punkte
  • In der Halbjahresbewertung der gesamten fpA (alle 3 Bereiche zusammen) mindestens 4 Punkte
  • In beiden Halbjahresbewertungen zusammen mindestens 10 Punkte
  • Nicht mehr als 5 unentschuldigte Fehltage
  • Ableistung von vom fpA-Betreuer angeordneter Nacharbeit

Wenn ein Schüler aufgrund seines Verhaltens die Praktikumsstelle verliert, gilt das Praktikum i. d. R. ebenfalls als nicht bestanden. Bei Problemen ist daher eine frühzeitige Rücksprache mit dem Betreu­ungslehrer und ggf. der Schulbeauftragten unabdingbar.

Die Praktikumsmappe

Die Praktikumsmappe beinhaltet alle Unterlagen bezüglich des Praktikums und ist in Ihrem eigenen Interesse ordentlich und sorgfältig zu führen (z. B. Vorlage bei Bewerbungen, Nachweis über Prakti­kum bei Studienanmeldung bei Hochschulen). Die Praktikumsmappe ist digital zu führen. Bei Verlust der Praktikumsmappe während des Schul­jahres müssen Sie alle enthaltenen Unterlagen neu anfertigen und unterschreiben lassen.

Die Praktikumsmappe hat folgende Inhalte:

Ausbildungsnachweis / Beurteilungen

Der Ausbildungsnachweis ist die Bescheinigung über das Bestehen des Praktikums am Schuljahres­ende und ein wichtiges Dokument für Ihre späteren Bewerbungen. Er ist deshalb sehr sorgfältig zu führen und muss vor Wechsel des Praktikumsbetriebs zum Halbjahr und zum Ende des Schuljahres vollständig ausgefüllt und vom Betrieb unterschrieben sein.

Die Beurteilungen zum Halbjahr und zum Schuljahresende sind ebenfalls hier abzuheften.

Wochenberichte

Für jede Praktikumswoche ist ein Wochenbericht mit PC zu erstellen; hierbei sind täglich alle Tätig­keiten und Unterweisungen in aussagekräftiger Weise aufzuführen und die Arbeitszeit in Stunden (ohne Pausen) anzugeben. Praxisanleitungen, Exkursionen etc. zählen zum Praktikum und sind daher ebenfalls (mit Stunden) anzuführen. (Siehe auch Muster für Wochenbericht.) Das Formular für den Wochenbericht steht auf der Schulhomepage zum Download zur Verfügung (www.fosbos.org, Downloadbereich in linker Navigationsleiste).

Die vom Betrieb unterschriebenen Wochenberichte müssen nach jeder Praktikumsphase mit der Praktikumsmappe beim Betreuungslehrer unaufgefordert zum vereinbarten Termin abgegeben wer­den, i.d.R. erster Schultag nach Ende der Praktikumsphase. Fehlerhafte und unvollständige Berichte werden vom fpA-Betreuer nicht unterschrieben und müssen verbessert werden. Beachten Sie, dass die Wochenberichte in die Praktikumsbeurteilung einfließen.

Auch für nachgearbeitete Tage (siehe Fehlzeiten) ist ein Wochenbericht zu erstellen. Durch die Unterschrift des Betriebs wird die Nacharbeit bestätigt.

Themenberichte

Je Halbjahr ist mindestens ein Themenbericht in Aufsatzform über das Praktikum zu verfassen. Infor­mationen zu Themen, Form und Termin erhalten Sie rechtzeitig von Ihrem fpA-Betreuer. Auch dieser Bericht muss vom Betrieb unterschrieben werden und geht in die Beurteilung des Praktikums ein.

Weitere Praktikumsunterlagen

Hier sind alle weiteren benötigten Unterlagen abzulegen.

FAQ zur fpA (Allgemein)

Müssen/Dürfen wir selbst ein Praktikum suchen?

Wir haben ausreichend ausgezeichnete Stellen im Bereich Gesundheit, Sozialwesen und Technik, sodass wir mit Ihnen gemeinsam am Infotag eine passende Stelle finden werden. Im Bereich Wirtschaft und Verwaltung können Sie sich auch selbst nach einer Stelle umsehen.

Wie finde ich ein Praktikum?

Sehen Sie sich die möglichen Branchen an und fragen Sie im Umkreis von 15 km zur Schule diverse Unternehmen. Kommen Sie zum Praktikumsinfotag. Hier suchen wir mit Ihnen gemeinsam eine Praktikumsstelle.

Soll man sich erst ab dem 27.07 bei den Praktikums-Betrieben bewerben?

Wenn Sie jetzt bereits eine Praktikumsstelle in Aussicht haben, können Sie bereits mit den Bewerbungen beginnen.

Müssen die Praktikantinnen und Praktikanten unfall- und haftpflichtverpflichtet sein?

Ja, wir schließen diese für Sie ab. Weder Sie noch der Praktikumsbetrieb muss sich darum kümmern.

Geht auch ein Praktikum in Schulen?

Ja, Sie dürfen aber nicht Schülerin oder Schüler der Schule gewesen sein. Dies hat datenschutzrechtliche Gründe.

Ab wann erfahren die Schülerinnen und Schüler, ob das Praktikum in der ersten Phase oder in der zweiten Phase stattfindet?

Sobald das Anmeldeverfahren abgeschlossen ist, beginnt unsere Verwaltung mit der Einteilung. Spätestens Ende Juli wissen wir, in welcher Phase jede Schülerin und jeder Schüler eingeteilt ist. Die Phase kann nur unter den Mail-Adressen der Fachrichtungen abgefragt werden. (Diese werden zeitnah auf der Homepage veröffentlicht.)

Kann ein Praktikum im Betrieb der eigenen Eltern getätigt werden?

Nein. Es darf kein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Praktikumsbetreuer, Unternehmensinhaber und Praktikant bestehen.

Darf man in einem bereits absolvierten Praktikum wieder ein Praktikum tätigen?

Nein, zum Halbjahr müssen Branche und Unternehmen gewechselt werden.

Gibt es eine Liste mit den Praktikumsbetrieben, mit denen die Schule bereits zusammenarbeitet?

Nein, so eine Liste kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. 

Wer wird der/die Praktikumsansprechpartner/in für den jeweiligen Zweig sein?

Jede Klasse erhält einen eigenen fpA-BetreuerIn. Die Fachbeauftragte für die fachpraktische Ausbildung ist für alle Fachrichtungen zuständig.

Gibt es unterschiedliche Erste-Hilfe-Kurse?

Ja. Für die FOS reicht der Erste-Hilfe-Kurs des Führerscheins.

FAQ zur fpA (Gesundheit)

Muss man in einem Halbjahr ein Pflegepraktikum machen?

Ja, Sie wollen später einmal im Bereich Gesundheitswesen tätig sein. Dies ist eine sehr gute Voraussetzung, um diesem Berufsfeld näher zu kommen und auch alle Vor- und Nachteile kennenzulernen.

FAQ zur fpA (Sozialwesen)

FAQ zur fpA (Technik)

Wie wird entschieden, wer in die Schulwerkstatt darf?

Wir versuchen eine ausgeglichene Einteilung zu finden. Sie sind ein Halbjahr in einer der Schulwerkstätten und das zweite Halbjahr evtl. in einem auswärtigen Praktikumsbetrieb oder umgekehrt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Ihr Einsatz zwei Mal in den schuleigenen Werkstätten stattfindet.

FAQ zur fpA (Wirtschaft und Verwaltung)

Ist es möglich in diesem Zweig ein Praktikum bei der Polizei zu machen?

Grundsätzlich können Sie in allen Bereichen der Verwaltung eingesetzt werden. In diesem Fall wäre dies die „Schreibstube“.